Gefährdungsbeurteilung

Beurteilung

Eine Gefährdungsbeurteilung ist für alle Betriebe unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten Pflicht. Hierbei geht es vorzugsweise darum, alle möglichen Gefahren auf ein Mindestmaß zu reduzieren und vor allem wesentliche Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Die Pflicht zur Durchführung ergibt sich dabei aus der sogenannten Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift BGV A1. Auch Paragraph 5 des Arbeitsschutzgesetzes der Bundesrepublik Deutschland ist hier von Bedeutung.

Laut dieser Bestimmung muss die Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden, um im Anschluss Gefährdungen durch zielgerichtete Maßnahmen einzudämmen.Wir übernehmen in diesem Zusammenhang für Sie eine Gefährdungsbeurteilung nach der geltenden Betriebssicherheitsverordnung. Die Prüfung wird dabei durch eine versierte Sicherheitsfachkraft durchgeführt.
Wir haben Ihnen einen Überblick bezüglich aller wesentlichen Leistungen erstellt. Gern können Sie sich bei uns auch bezüglich weiterer Leistungen informieren. Zudem bieten wir Ihnen einen umfassenden Service.

Neben einer sorgfältigen Elektroprüfung bieten wir Ihnen eine umfassende Beratung und Dokumentation. Nach jeder Prüfung erhalten Sie durch uns ein Protokoll, das Sie auch als schriftlichen Nachweis gegenüber Ämtern, Behörden und Versicherungen verwenden können. Ein solcher Nachweis ist insbesondere dann unverzichtbar, wenn es zu einem Schaden oder einem Zwischenfall kommt.

 

Gefährdungsbeurteilung

Sie möchten vorab noch mehr Einzelheiten in Bezug auf den konkreten Ablauf erfahren? Gern stehen wir Ihnen diesbezüglich zu jeder Zeit zur Verfügung!