Blitzschutz

Blitzschutzanlagen können Leben retten und bewahren gleichermaßen vor wirtschaftlichen Schäden

Blitzschutzanlagen sind in modernen Gebäuden eine Selbstverständlichkeit geworden und können Menschen in besonders gefährlichen Situationen vor gesundheitlichen Schäden und im schlimmsten Fall auch vor dem Tod bewahren. Ohne einen solchen Schutz könnten zudem ganze Gebäude nach einem Blitzeinschlag vollkommen zerstört werden. Ein derartiger Blitzschutz muss dabei von innen und von außen gleichermaßen wirksam sein. Zudem kann nur die fachgerechte Montage und eine regelmäßige Prüfung aller Komponenten für einen effektiven Einsatz sorgen.

Wenn vom sogenannten inneren Blitzschutz die Rede ist, dann geht es zunächst immer darum, die Entstehung einer gefährlichen Funkenbildung innerhalb eines Gebäudes zu verhindern. Neben sogenannten Trennstrecken spielt dabei auch der Blitzschutz-Potentialausgleich eine wichtige Rolle. Dabei werden Potentialunterschiede reduziert, die durch Blitzschläge verursacht werden können. Dies wird vor allem durch den Einsatz leistungsstarker Überspannungsschutzgeräte (kurz: SPDs) erreicht.

Beim äußeren Blitzschutz wird hingegen eine Fangeinrichtung installiert, die einen Blitzschlag direkt auffangen kann. Zusätzlich wird dabei auch eine Ableitungseinrichtung benötigt. So kann der Strom sicher zur Erde abgeleitet werden. Durch eine zusätzliche Erdungsanlage kann der Blitzstrom wiederum in der Erde verteilt werden.

Prüfbereiche​

Öffentliche Einrichtungen sind im hohen Maße relevant

Damit ein solcher Blitzschutz auch auf Dauer sicher und zuverlässig zum Einsatz kommen kann, müssen wichtige Arbeitsschritte durchgeführt werden. Hierzu zählen vor allem folgende Dienstleistungen:

Alle Arbeiten werden stets mit besonders hoher Sorgfalt erfüllt und es kommen dabei nur qualitativ hochwertige Materialien zum Einsatz. Alle anfallenden Kosten werden transparent dargelegt. Darüber hinaus gehört die Anfertigung von Prüfungsprotokollen und Revisionszeichnungen ebenfalls zum angebotenen Leistungsspektrum.

Feste Intervalle für Revision und Wartung

In Bezug auf Blitzschutzanlagen und Einrichtungen des Blitzschutzes müssen insbesondere auch die Regelungen hinsichtlich Revision und Wartung Beachtung finden. An dieser Stelle sei auch unbedingt darauf hingewiesen, dass eine Überprüfung von Anlagen nur von einer dafür geschulten und umfassend ausgebildeten Fachkraft durchgeführt werden darf. Hierbei handelt es sich ganz konkret um eine Blitzschutzfachkraft nach DIN EN 62305-3 Beiblatt 3. Eine solche Fachkraft ist dann aufgrund der fachlichen Eignung im vollen Umfang dazu berechtigt, Blitzschutzsysteme zu planen, einzurichten und zu prüfen. Eine solche Blitzschutzfachkraft gilt als sachkundig. Erfüllt werden können diese Kriterien insbesondere dann, wenn bereits eine mehrjährige Berufserfahrung nachgewiesen werden kann. Hierbei muss eine berufliche Tätigkeit ausgeführt worden sein, die im Bereich Blitzschutz einen besonderen Schwerpunkt hatte. Alle wichtigen Richtlinien und Normen, sowie die damit zusammenhängenden Arbeitsvorschriften, müssen der jeweiligen Fachkraft entsprechend bekannt sein.

Wiederholungsprüfungen erhöhen die Sicherheit um ein Vielfaches

Eine einmalige Überprüfung von Blitzschutzeinrichtungen ist für eine umfassende Sicherheit nicht ausreichend. Für einen dauerhaft ausreichenden und vollständig wirksamen Blitzschutz müssen alle 1 bis 4 Jahre sogenannte Wiederholungsprüfungen erfolgen. Für viele Geräte bestehen starre Fristen, die behördlich festgelegt sind und überprüft werden können. Werden vorgeschriebene Wiederholungsprüfungen nicht durchgeführt, so kann dies zu Bußgeldern oder auch im schlimmsten Fall zu Stilllegungen von Betrieben führen.

Zu unterscheiden sind insbesondere die Schutzklassen I und II, sowie III und IV. Eine umfassende Prüfung hat bei den Schutzklassen I und II alle 2 Jahre zu erfolgen. Die Schutzklassen III und IV benötigen eine solche umfassende Prüfung hingegen nur alle 4 Jahre. Kritische Systeme müssen unabhängig von der Schutzklasse einmal im Jahr überprüft werden. Die Sichtprüfung ist in den Schutzklassen I und II jährlich durchzuführen. Schutzklasse III und IV muss alle 2 Jahre einer solchen Sichtprüfung unterzogen werden.

Besondere Bestimmungen gelten bei Blitzschutzanlagen für explosionsgefährdete bauliche Anlagen

Handelt es sich um Blitzschutzanlagen, die für explosionsgefährdete bauliche Anlagen angefertigt wurden, so sollte die Sichtprüfung hier alle 6 Monate erfolgen. Der elektrische Test solcher Anlagen kann dann wiederum alle 12 Monate erfolgen. Im letzteren Fall sind Abweichungen von bis zu 3 Monaten akzeptabel. Eine Abweichung kann vor allem dann besonders sinnvoll sein, wenn man bestimmte Witterungen abwarten möchte. So kann eine Messung der Leitfähigkeit des Bodens zu unterschiedlichen Jahreszeiten andere Messwerte und daher andere Schlussfolgerungen nach sich ziehen.

Was es in Bezug auf die Wartung unbedingt zu beachten gibt

Die Wartung von Anlagen des Blitzschutzes sollte immer gut aufeinander abgestimmt werden. Dabei sind insbesondere auch wichtige Faktoren zu beachten, die sich auf die Häufigkeit der durchzuführenden Wartung auswirken:

Jede bauliche Anlage sollte dabei differenziert betrachtet werden. Es muss dennoch ein schlüssiges Gesamtkonzept erarbeitet werden. Dies ist insbesondere auch bei allen baulichen Anlagen von Bedeutung, die technisch voneinander abhängen.

Wichtige Bestandteile einer solchen Wartung

Eine Wartung von Blitzschutzanlagen sollte als Routine begriffen werden und dabei möglichst die folgenden Bestandteile beinhalten:

Prüfung der Wirksamkeit des Blitzschutzsystems. Es müssen dabei auch bauliche Veränderungen und jegliche Einbauten überprüft werden

Jede Wartung sollte mit einer ausführlichen Dokumentation verbunden sein. Vorgefertigte und standardisierte Protokolle können in diesem Zusammenhang hilfreich sein. Hier können Ergebnisse einzelner Wartungen vergleichbar gemacht werden und die korrekten Schlussfolgerungen gezogen werden.

Blitzschutz

Wie Erdungsanlagen errichtet werden und welche Funktion diese übernehmen

Die sogenannte Erdungsanlage gilt als wichtiger Teil des äußeren Blitzschutzes. Hier geht es vor allem auch immer darum den Blitzstrom sicher in die Erde abzuleiten und in der Erde zu verteilen.

Erdungsanlagen müssen dabei stets nach den Kriterien der DIN EN 62305 errichtet werden. Hierbei spielt vor allem die VDE 0185-305 eine wichtige Rolle. Hierbei geht es um ein Gesamtkonzept im Bereich des Blitzschutzes, welches sich im besonderen Maße mit direkten und indirekten Gefährdungen eines Blitzeinschlages befasst. Zudem werden mögliche Schadenursachen genauer betrachtet und sinnvolle Schutzmaßnahmen erläutert. Darüber hinaus werden auch Häufigkeiten von bestimmten Schäden durch geeignete Mittel präzise abgeschätzt.

Weiterhin ist hier auch die DIN VDE 0101 bedeutsam, die sich mit Starkstromanlagen beschäftigt, die eine Nennwechselspannung oberhalb von 1kV erreichen. Auch die DIN VDE 0100 und die DIN 18014 sind hier zu berücksichtigen.

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Wichtige Begriffe, die diesbezüglich geklärt werden müssen

Diesen Begriff kennt praktisch jeder Mensch. Doch, was konkret ist in diesem Zusammenhang unter dem Begriff Erde zu verstehen? Die Erde ist natürlich in erster Linie der Planet auf dem wir leben. Doch das Wort Erde kann sich auch auf Stoffe beziehen. So kann die Erde aus Sand, Lehm, Humus, Kies oder zum Beispiel auch Ton bestehen. Im Bereich des Blitzschutzes erhält dieses Wort jedoch auch noch einmal eine vollkommen neue Bedeutung. Hier geht es um das sogenannte leitfähige Erdreich. Das elektrische Potenzial ist hier in jedem Punkt gleich Null.