Elektro
Prüfung ortsveränderlicher Geräte
Sie sind auf der Suche nach einem versierten Spezialisten im Bereich der Elektrotechnik? Auch in diesem Bereich bieten wir Ihnen relevante Dienstleistungen zu sehr fairen Konditionen an. Hierbei sind im besonderen Maße die Prüfungen nach DGUV V3 (DIN VDE 0105-100) „ortsfest“ bzw. DGUV V4 (Durchführungsanweisungen für Betriebe im Bereich des öffentlichen Dienstes) von Bedeutung.
Jedes Unternehmen hat hinsichtlich der Gefährdungsbeurteilung Prüffristen für elektrische Anlagen und alle ortsfesten Betriebsmittel zu bestimmen. Maßgeblich sind hier, wie bereits angedeutet, die Prüfungen nach DGUV V3 und DGUV V4, sowie die Betriebssicherheitsverordnung. Nach jeder erfolgten Prüfung, muss ein neuer Prüftermin festgesetzt werden. Hierbei ist auf bisherige Erfahrungen Bezug zu nehmen. Dies soll insbesondere bedeuten, dass man anhand bisher erzielter Ergebnisse bestimmen muss, bis zu welchem Zeitpunkt elektrisch betriebene Maschinen und Anlagen sicher betrieben werden können. Folgende Übersicht bietet wichtige Anhaltspunkte bezüglich gängiger Prüffristen:
Bei den vorliegenden Prüfarten handelt es sich lediglich um wesentliche Beispiele. Beachten Sie außerdem, dass insbesondere die Fristen für die jeweils nötige Prüfung angepasst werden können, wenn Normen und Verordnungen verändert werden. Im Zweifelsfall sollte außerdem lieber einmal zu viel, als einmal zu wenig geprüft werden. Die Prüfungen sind in jedem Fall durch das versierte Personal einer Fachfirma zu erledigen.
Elektrische Betriebsmittel
und alle ortsfesten Anlagen
(hierzu zählen auch Stromkreise und Steckdosen)
Alle 4 Jahre
auf ordnungsgemäßen Zustand
Betriebsstätten, Räumen und Anlagen
Alle 12 Monate
Lederpressen und Stanzen
Alle 12 Monate
Hebebühnen
Alle 12 Monate
Teleskoplader/ Hubarbeitsbühnen
Alle 12 Monate
Druckmaschinen
Alle 12 Monate
Fehlerstrom-, Differenzstrom / Fehlerspannungs-Schutzschalter
Bügelmaschinen und Pressen
alle 3 Jahre
Hier ist in wesentlichen Teilen die Kontrolle von elektrischen Betriebsmitteln und die damit verbundene Dokumentation geregelt. Zudem sind auch Fristen für die jeweils zu überprüfenden Geräte vorgegeben.
Ebenfalls sind Angaben zu Stichproben und zur Überprüfung von Betriebsmitteln niedergeschrieben. Betriebe sind in der Pflicht die Überprüfung durchführen zu lassen.
Die DGUV V3 regelt alle Details in Bezug auf die Überprüfung von elektrischen Betriebsmitteln und ortsveränderlichen Geräten. Eine Unterlassung der Überprüfung ist hier eindeutig als Straftat anzusehen. Besonders gravierend ist es dann, wenn es bedingt durch eine nicht ordnungsgemäß durchgeführte Prüfung zu einem Unfall mit Todesfolge oder zumindest schweren Verletzungen kommt.